01.03.2015, 23:31
@Frodo:
Meine Aussage mit dem "offiziellem Mitglied eines anerkannten Verbandes" bezog sich auf den Verein, nicht den Jugendwart. Das heißt der Schützenverein Buxtehude Süd muß eingetragenes Mitglied in einem der übergeordneten Sportverbände sein, z.B. BDS, VDPMS oder BDJ, um einen Jugendwart stellen oder überhaupt Schießbetrieb leiten zu dürfen.
Das ist in Bezug auf diesen Topic und Moatins Vorschlag insofern wichtig, dass Airsoft kein anerkannter Sport ist, folglich keine anerkannten Verbände existieren und damit auch kein Airsoftteam, auch kein E.V., die rechtlichen Voraussetzungen erfüllen kann um Minderjährige legal mit freien Waffen umgehen zu lassen.
Meine Aussage mit dem "offiziellem Mitglied eines anerkannten Verbandes" bezog sich auf den Verein, nicht den Jugendwart. Das heißt der Schützenverein Buxtehude Süd muß eingetragenes Mitglied in einem der übergeordneten Sportverbände sein, z.B. BDS, VDPMS oder BDJ, um einen Jugendwart stellen oder überhaupt Schießbetrieb leiten zu dürfen.
Das ist in Bezug auf diesen Topic und Moatins Vorschlag insofern wichtig, dass Airsoft kein anerkannter Sport ist, folglich keine anerkannten Verbände existieren und damit auch kein Airsoftteam, auch kein E.V., die rechtlichen Voraussetzungen erfüllen kann um Minderjährige legal mit freien Waffen umgehen zu lassen.