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Empfehlung für Erst Waffenkauf
#34
@Frodo: Exakt. Das beaufsichtigte Schießen von freien Waffen und KK durch Minderjährige auf dem Schießstand ist nur gestattet, wenn der verantwortliche Jugendwart des Sportschützen-Vereins (offizielles Mitglied eines anerkannten Verbandes) und die reguläre Schießbahnaufsicht dabei sind. Das ist seit 2009 sogar gesetzlich geregelt. Der Umgang mit freien Waffen unter anderen Umständen als den o.g. ist Minderjährigen nicht gestattet und wer sie ihnen zugänglich macht, z.B. durch Ausleihen, macht sich strafbar.

@Moatin: Ich weiß worauf du hinaus willst und ich stimme dir theoretisch auch zu. Das Problem ist die praktische Umsetzung in der Bürokratie. Ein Drosselungs-Zertifikat des Händlers wird die Polizei i.d.R. wohl nicht interessieren da die im Normalfall auch nicht wissen, dass das "F" seine Gültigkeit verliert, wenn die Waffe nicht den Voraussetzungen dafür entspricht. Natürlich sind Polizeikontrollen relativ selten, aber durchaus möglich. Ich habe schon 4 erlebt, eine davon im laufenden Spiel, zwei Grenzkontrollen und ein Hausbesuch. Es ist besser und billiger, auf der "sicheren" Seite zu sein, was im Waffenrecht schon kompliziert genug ist.
1 Jahr im Dienst3 Jahre im DienstTapferkeitsmedaille 3. KlasseBlutsorden 1. KlasseBlutsorden 2. KlasseBlutsorden 3. KlasseMit dem MesserDark Emergency 2014Tschernobyl
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