01.03.2015, 18:49
Das Problem mit einer eventuellen Beschlagnahme durch die Polizei ist, dass in dem Fall nicht die Polizei in der Nachweispflicht ist, sondern du. Die Polizei hat dich als Minderjährigen mit einer als freie Waffe markierten Waffe angetroffen und diese einkassiert, mehr wird weder Staatsanwalt noch Gericht interessieren. Den Gegenbeweis in Form eines waffentechnischen Gutachten mußt du selbst beantragen und auch selbst zahlen. Das wird den Anschaffungspreis um ein Vielfaches übersteigen und gibt dir selbst bei zweifelsfreiem Nachweis keine Garantie dass du deine Waffe zurück bekommst. Viele Richter beugen im Umgang mit dem Waffengesetz gewohnheitsmäßig geltendes Recht und verweisen auf ein vermeintlich "öffentliches Interesse" an der Vernichtung von beschlagnahmten Waffen. Dazu gibt es unzählige Fallbeispiele aus dem WBK-pflichtigen Bereich, aber auch im AS-Bereich. Sucht mal im ASVZ nach dem Thread "Begadi und der Platz an der Sonne". Ich selbst habe damit auch Erfahrungen machen dürfen, bei mir wurde im Laufe einer Gerichtsverhandlung aus einem von der Aachener Polizei beschlagnahmten Tipman 95 Paintball Markierer auf wundersame Weise ein scharfes M16 Sturmgewehr