01.03.2015, 16:50
Jein...rechtlich gesehen erlischt das "F", sobald der Status einer freien Waffe nach dem Waffengesetz nicht mehr gegeben ist, d.h. wenn z.B. 0,5 Joule unterschritten werden und das nicht ohne Werkzeug verändert werden kann. In der praktischen Umsetzung bringt das aber ggf. erhebliche Probleme mit sich, z.B. wenn ein Minderjähriger mit einer ge"f"ten Waffe in eine Polizeikontrolle gerät. Die Polizei chront das Ding nicht, sie beschlagnahmt es und zeigt ihn an!