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Wie die Polizei das handhabt weiß ich nicht genau und um solche Haarspaltereien und Gummiparagraphen der deutschen Gesetzgebung zu verstehen braucht man ja schon fast einen Anwalt. Ich kenn den genauen Wortlaut des Waffengesetzes nicht, aber ich bin der Überzeugung, dass auch Waffen mit einem "F" einer maximalen Energie von 0,5J von Minderjährigen benutzt werden dürfen. Schließlich ist der Tatbestand einer freien Waffe nicht gegeben wenn das Ding nur 0,5J kann, auch wenn das "F" dadrauf was anderes sagt. Von den Polizisten kannst natürlich nicht erwarten, dass das Ding chronen oder sich besonders mit der Joulegrenze auskennen. Die sehen das "F" und beschlagnahmen die Waffe. Wenn du dann aber nachweisen kannst, dass das Ding nur 0,5J kann und somit keine Waffe in dem Sinne ist, sollte sich das mit der Anzeige eigentlich auch erledigt haben. Nur kannst du wie gesagt nicht von der Polizei erwarten, dass die in dem Moment der Kontrolle groß mit sich diskutieren lassen. Eins noch zum Schluss: Das hier ist nur das Worst-Case-Horrorszenario. Damit will ich nicht sagen, dass man machen kann was man will solange es nicht auffällt, aber da Polizeikontrollen äußerst selten sind (vor allem wenn du nur in DE und auf zulässigen und genemigten Geländen spielst), das ganze nur über einen Zeitraum von 6 Monaten läuft und du mit einer gedrosselten 0,5er "F"-Waffe prinzipiell kein Gesetz brichst, sollte das im Rahmen des Machbaren bleiben.
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Und damit ich den Stress m Chr habe hole ich mir lieber ne 0,5 und damit kann ich ja nach dem ich 18 bin noch was spielen und glaub für cqb Areale ist die immer gut
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01.03.2015, 18:02
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.03.2015, 18:12 von Moatin.)
Ach ja kurzer Nachtrag: Wenn du dir von Sniper, Kotte-Zeller o.Ä. schriftlich ausstellen lässt, dass deine Waffe auf 0,5J gedrosselt wurde, somit trotz des "F" dann für dich legal spielbar ist und diesen Wisch bei einer Polizeikontrolle vorweisen kannst, sollte das auch genügen. Es ist schließlich nicht illegal mit einem "F" auf ner 0,5er Waffe rumzulaufen, nur kannst du wie gesagt nicht von der Polizei erwarten, dass die Ahnung von der Airsoftmaterie haben und mit sich diskutieren lassen. Das ist keine Garantie dafür, dass irgendein besonders penibler Polizist das Ding nicht doch noch zeitweilig beschlagnahmt, sollte dir aber die Waffe wiederbesorgen können. Schließlich haben die meisten Waffen eine Seriennummer mit der du in Kombination mit der schriftlichen Zusage von deinem Verkäufer (dessen Kennung ebenfalls auf der Waffe eingestanzt ist!) nachweisen kannst, dass du eine legale Waffe besitzt. Das einzige, was illegal sein könnte, wäre, wenn du die ge-"F"-te 0,5er Waffe wieder auf >0,5J anhebst ohne das "F" bei einem Büchsenmacher bzw. dem Waffenbeschussamt offiziell wieder bestätigen zulassen. Nur inwiefern die Gesetzgebung sinnvoll ist, eine Waffe, die sich im legalen Rahmen bewegt nochmal neu für 125-250€ prüfen zulassen, kann ich nicht sagen
Du kannst dir natürlich auch erst eine 0,5er holen und später eine >0,5er, allerdings gibst du dann zweimal Geld aus, und wenn du dir direkt mit 18 ne neue Waffe holen willst, stell ich mir die Frage, wie sinnvoll es ist, für 6 Monate 200€ auszugeben. Dann würde ich lieber die 200€ die du jetzt schon hast zur Seite legen und ein halbes Jahr noch weitere 100-200€ zur Seite legen, um dann mit 18 eine richtige Qualitätswaffe kaufen zu können.
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01.03.2015, 18:59
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.03.2015, 19:02 von Moatin.)
Genau deswegen sag ich ja; die Bescheinigung von Sniper, Kotte etc. immer mitnehmen um den Polizeibeamten sofort aufzeigen zu können, dass diese Waffe von einem zugelassenen Händler kommt und dass selbiger die Waffe gedrosselt und auf 0,5J legalisiert hat. Mit der Seriennummer und der Kennung des Händlers an der Waffe sollte das doch beweisen, dass die Waffe legal ist. Sollte die Kontrolle während eines Skirms erfolgen kannst du mit den dort vorhandenen Chronographen zeigen, dass die Waffe nur 0,5J kann (falls den Beamten das "F" überhaupt auffällt). Sollte die Kontrolle auf der Autobahn oder an einer Landesgrenze erfolgen, ist das eben meine Waffe die ich Frodo ausleihe
Aber wenn du da mehr Erfahrung hast als ich beuge ich mich und rate Frodo, sich an dich zu halten
Ach ja: Ist eigentlich nur der Erwerb von freien Waffen für Minderjährige illegal oder auch das Benutzen auf Privatgelände? Ich durfte mit 14 nämlich in einem Schießverein mit einem scharfen Vorderladergewehr schießen, solange ich eine Einverständniserklärung meiner Eltern dabei hatte und solange die Besitzer des Gewehrs mich beaufsichtigt haben.
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